Einstieg

Hier erfahren Sie etwas über Voraussetzungen, Eignungsprüfung, Studienverlauf, Studieninhalte und Studienabschlüsse.

Erste Vorraussetzung für das Kirchenmusikstudium an einer der staatlichen oder kirchlichen Hochschulen ist in der Regel die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur.

Daneben werden an allen Instituten gesonderte Aufnahme- bzw. Eignungsprüfungen zur Auswahl geeigneter Studienbewerber und -bewerberinnen durchgeführt.
Vorbedingung für die Aufnahme an einer Hochschule sind gut entwickelte Fähigkeiten im Klavier- und Orgelspiel sowie in Tonsatz und in Gehörbildung. Ebenso werden die stimmlichen Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber geprüft. Da an jeder Hochschule unterschiedliche Anforder-ungen gelten, müssen Sie diese auf deren Internetseite recherchieren oder ggf. telefonisch erfragen. Beachten Sie dort auch die Anmeldefristen zu den Prüfungen, denn diese finden in der Regel relativ frühzeitig statt.

Die Regelstudienzeit des ersten Studienabschlusses beträgt acht Semester und endet mit dem Diplom (auch B-Prüfung genannt). Für besonders begabte Studierende ist danach ein Aufbaustudium von meist vier Semestern zum „A-Examen“ möglich. Dies qualifiziert die Absolventen für besonders herausragende Stellen: als Regional- oder Bezirkskantoren bzw. Kantorinnen mit überpfarreilichen Aufgaben, als Dozentinnen und Dozenten in der Ausbildung für nebenberufliche Kirchenmusiker (z. B. für die C-Ausbildung) oder für Stellen an Domen oder Kathedralkirchen. Für letzteres wird meist noch die Konzertreifeprüfung oder das Konzert-examen erwartet.

Derzeit werden diese „B“ – und „A“ Examina zu unterschiedlichen Zeitpunkten an beinahe allen Hochschulen in Bachelor- (8 Semester) bzw. Masterstudiengänge (4 Semester) überführt, bzw. neu strukturiert und neu geordnet.

Hierzu finden Sie aktuelle Informationen auf der Seite der jeweiligen Ausbildungsstätte.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Studienberatung der einzelnen Hochschulen oder schreiben Sie an den Vorstand der KdL.