Berufsbild

Das Berufsbild des Kirchenmusikers und der Kirchenmusikerin ist einem ständigen Wandel unterzogen. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und auch zuvor, als es den hauptberuflichen Kirchenmusiker noch nicht gab, war es selbstverständlich, dass ein Lehrer am Sonntag zum Gottesdienst die Orgel spielte und den Chor dirigierte. Um Nachwuchs im Kirchenchor musste man sich keine Sorgen machen, da viele Schüler selbstverständlich im Kirchenchor mitsangen. Viele fanden an dieser Form der musikalischen Freizeitbeschäftigung und dem Gemeinschaftserlebnis „Chor“ Gefallen und blieben auch nach ihrer Schulzeit der Institution „Kirchenchor“ treu.

Der Beruf Kirchenmusikerin oder Kirchenmusiker ist heute eine Art Paradoxon: ein „spezialisierter Allrounder“ von dem hohe künstlerische Qualitäten, sowohl im Liturgischen Orgelspiel wie auch im Orgelliteraturspiel erwartet werden. Als Chorleiter/in muss er/sie über eine fundierte Fach- und Literaturkenntnis verfügen, und dies nicht nur für den Erwachsenenchor, sondern auch für Kinder- und Jugendchöre. Mit geschulter Stimme bilden sie bzw. er die Stimmen der Sängerinnen und Sänger. Zu diesen künstlerischen Qualitäten tritt ein fundiertes Wissen in Liturgik, Kirchenmusikgeschichte, Gregorianik, Instrumentenkunde mit allen Orchesterinstrumenten und neuerdings auch Bandformationen sowie natürlich auch Orgelbaukunde.

In den Leitlinien für den Beruf des Kirchenmusikers schreiben die deutschen Bischöfe 1991:

„In der Ausbildung des Kirchenmusikers muss dieses veränderte Berufsbild in angemessener Weise berücksichtigt werden, z. B. pastoraltheologische Grundlegung – vertiefte liturgische Ausbildung – musikpädagogische Ausbildung – Musizieren mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, auch unter dem Gesichtspunkt gemeindlicher Gruppenarbeit – Umgang mit neuen geistlichen Liedern und Popularmusik – Methodik der Kantorenausbildung.“

Immer wichtiger wird auch die pädagogische Qualifikation. Durch den steigenden Anteil nebenberuflicher und ehrenamtlicher Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker umfasst das Aufgabenfeld in verstärktem Maß auch deren Qualifizierung und Förderung.

Die wichtigste Tätigkeit von Kirchenmusikern besteht jedoch nach wie vor darin, Gottesdienste (Messfeiern, Andachten, Tagzeitenliturgien, etc.) musikalisch zu gestalten, den Gemeindegesang zu führen und die Vokal- und Instrumentalensembles einer Pfarrei oder eines Dekanates zu leiten. Der oder die hauptberufliche Kirchenmusiker/in koordiniert das gesamte kirchenmusikalische Geschehen einer Pfarrei, die Terminplanung von Proben und liturgischen Einsätzen der Ensembles bzw. der nebenberuflichen Organisten. Ihm obliegt auch die Verwaltung des Kirchenmusiketats. Kirchenmusiker tragen Sorge für den Nachwuchs der Chöre und deren Integration in das gemeindliche Leben. Dabei muss unter anderem der Kontakt zu den Gremien der Pfarrei gepflegt werden, um die Wahrnehmung kirchenmusikalischer Belange auch hier sicher zu stellen Der Kirchenmusiker oder die Kirchenmusikerin tragen dabei auch pastorale Verantwortung: In einer Zeit, in der gerade die Kinder mit „religiösen Themen“ wenig in Berührung kommen, sorgen der Kirchenmusiker oder die Kirchenmusikerin mit ihrer Arbeit im Kinder- und Jugendchor dafür, dass die Glaubensinhalte auch in die Familien hineingetragen werden. Sie oder er arbeiten somit auch an der Weitergabe des Glaubens an die nächste Generation mit.

Kirchenmusiker/innen mit regionalen Aufgaben, so genannte Dekanats- und Regionalkantoren oder -kantorinnen, haben dazu unter anderem folgende Aufgaben: die Aus-, Weiterbildung und Beratung nebenberuflicher und ehrenamtlicher Kirchenmusiker bzw. Kirchenmusikerinnen, die Durchführung von Dekanatsmusiktagen.

An Kathedralkirchen sind die Aufgaben auf mindestens zwei Kirchenmusiker bzw. Kirchenmusikerinnen verteilt, Domkapellmeister und Domorganist, mittlerweile auch häufig Domkantorinnen oder Domkantoren. Durch die hohe künstlerische Erwartung an die Stelleninhaber bzw. Stelleninhaberinnen werden hier Spezialisierung und Zusatzqualifikation vorausgesetzt.

Die Anstellung einer Kirchenmusikerin oder eines Kirchenmusikers erfolgt in der Regel durch eine Pfarrei. Regionalkantoren und Kathedralmusiker sind der Diözesanverwaltung direkt unterstellt. Viele Pfarreien können heute keine hundertprozentige Beschäftigung mehr bieten. Daher kommt es häufig zu Teilanstellungen. Der volle Beschäftigungsumfang wird dann durch verschiedene weitere Tätigkeiten, wie musikpädagogische Aufgaben, Konzertieren, Chorarbeit oder publizistische Tätigkeiten erreicht.

Dr. Christian Dostal

Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 23. Juni 2020 die pdf„KIRCHLICHEN ANFORDERUNGEN AN DIE STUDIENGÄNGE IN KATHOLISCHER KIRCHENMUSIK“ vom 3. März 2004 ergänzt und die hier als Download verfügbare Fassung beschlossen.