D-/ C- AusbildungDer weitaus größte Teil der kirchenmusikalischen Dienste innerhalb der katholischen Kirche in Deutschland wird nebenberuflich oder auch teils von ehrenamtlich tätigen Personen wahrgenommen. Die von den (Erz-)Diözesen angebotene C-Ausbildung, die in der Regel zwei Jahre umfasst, will eine Grundqualifikation für den Teilzeit-beschäftigten kirchenmusikalischen Dienst vermitteln und umfasst – allerdings mit deutlich niedrigeren Ansprüchen – in weiten Teilen den Fächerkatalog, der auch für die berufsqualifizierende Ausbildung, also den Bachelor- bzw. Masterstudiengang an den staatlichen Musikhochschulen und an den kirchlichen Hochschulen für Kirchenmusik, gültig ist.
Eine seit 2002 gültige Rahmenordnung regelt die Inhalte der C-Prüfung. Die Strukturierung der Ausbildung (Anforderungen für die Aufnahmeprüfung, Einzel- und Gruppenunterricht, zentraler oder dezentraler Unterricht usw.) liegt in der Verantwortung der einzelnen (Erz-)Diözesen. Auch andere Fragen wie z. B. Ausbildungskosten, die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus Universitäts- oder Hochschulstudiengängen sind diözesan unterschiedlich geregelt.
Sollten Sie sich nur für eine instrumentale (Orgel) oder vokale (Gesang/Chorleitung) Grundqualifikation interessieren, bietet sich die in zahlreichen (Erz-)Diözesen die Möglichkeit der Teilqualifikation als OrganistIn oder als ChorleiterIn.
Alle weiteren wichtigen Informationen erhalten Sie über die jeweiligen Ämter bzw. Referate für Kirchenmusik der einzelnen (Erz-)Diözesen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.katholisch.de
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